Daten in der Insolvenz

Sehr interessant ist, was passiert, wenn ein Unternehmen in die Insolvenz geht. Nicht nur, dass ein Vorleistung leistender Kunde (z.B. Ebay) vermutlich weder sein Geld noch seine Ware erhält, obendrein werden auch die Daten des Kunden in der Regel gegen dessen Willen fleissig zu Geld gemacht.

Entweder, der Unternehmer verkauft die Daten an Adresshändler, oder vielleicht macht es sogar der Insolvenzverwalter, der ja alles zu Geld machen soll, damit die Verbindlichkeiten -und damit natürlich auch dessen eigene Gage- bezahlt werden können.

Hierbei drängen sich mehrere Fragen auf.
1. Dürfen die Daten der Kunden ohne deren explizite Zustimmung oder sogar gegen den in Verträgen und/oder AGB erklärten Willen an Dritte verkauft werden?
2. Muss nicht der Insolvenzverwalter, der ja die Geschäfte der Firma entweder fortführen oder abwickeln soll, Auskunft darüber geben, wem die Daten verkauft wurden? Der alte Geschäftsführer jedenfalls ist ja nicht mehr am Drücker.

Wie sonst kann der Kunde verhindern oder zumindest korrigieren, was die Firma verursacht hat. Und das hieraus aufgrund der notwendigen Arbeit und Kosten ein Anspruch gegen die Masse entsteht, ergibt sich von selbst.

Ich selbst erlebe gerade einen solchen Fall.
Der Insolvenzverwalter weigert sich, mir Auskunft nach BDSG über die über mich gespeicherten Daten sowie die nachgewiesen erfolgte Veräusserung meiner Daten an einen Dritten zu erteilen. Ich bin gespannt, wie der Richter/Rechtspfleger diesen Sachverhalt im Termin (Gläubigerversammlung) beurteilt. Kommt bestimmt nicht gut für den Insolvenzverwalter, wenn er sich trotz klarer Auskunftspflicht erst verklagen lassen will - und damit unnötig Kosten zu Lasten der Masse verursacht.

Ich werde berichten.